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Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem alle Kaufleute gelistet sind. Die im Register enthaltenen Informationen können von Banken, Behörden und anderen Interessierten abgerufen werden. Das sind z. B.: Sitz und Rechtsform des Unternehmens, Name des Geschäftsführers, die Höhe der Kapitaleinlage sowie Vorgänge rund um Insolvenzverfahren. Für jeden Kaufmann, der im Handelsregister eingetragen ist, gilt, dass er seine Geschäfte nach den Grundsätzen des Handelsgesetzbuchs zu führen hat. Die Eintragung ist nur über einen Notar möglich, der den Antrag elektronisch an das in Ihrer Region zuständige Amtsgericht übermittelt.