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Unternehmer, die an andere Teilnehmern der EU-Gemeinschaft Warenlieferungen oder Leistungen verkaufen, müssen eine sogenannte Zusammenfassende Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. In der Zusammenfassenden Meldung müssen Sie Angaben über die Höhe der Umsätze machen sowie die Umsatzsteuer-Nummer des Geschäftspartners angeben.

Die Frist zur Abgabe ist jeweils der 25. des Meldezeitraumes. Grundsätzlich ist der Meldezeitraum der Kalendermonat (unabhängig davon, ob Sie ihre Umsatzsteuer monatlich, quartalsweise oder jährlich anmelden). Auch eine erteilte Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer hat keine Auswirkungen auf die Abgabefrist für die Zusammenfassende Meldung.

Unter gewissen Voraussetzungen, wie z. B. der Unterschreitung von Umsatzgrenzen, kommt auch ein (viertel-)jährlicher Rhythmus in Frage.

Die Übermittlung erfolgt elektronisch, dazu können Sie das ELSTER Online Portal (Link: https://www.elsteronline.de/eportal/Oeffentlich.tax) nutzen.

Kleinunternehmer sind nicht von der Regelung betroffen.